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Kfz Zulassung: Ablauf, Kosten, Unterlagen, Termin, Kennzeichen, Dokumente & Vollmacht

Bevor mit einem Fahrzeug öffentliche Straßen befahren werden können, muss es eine amtliche Zulassung bekommen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, ist es gar nicht so schwierig, ein Kfz zuzulassen.

Dieser Vorgang erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle. Bevor diese aufgesucht wird, müssen aber einige Formulare zur Hand sein. Welche Dokumente erforderlich sind und wie der Prozess einer Kfz Zulassung abläuft, wird in den folgenden Abschnitten detailliert beschrieben.

Kfz Zulassung

Welche Unterlagen und Dokumente sind erforderlich?

  • Welche Unterlagen und Dokumente sind erforderlich?
    • Wie bekommt der Fahrzeughalter die Doppelkarte?
    • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)
    • Der Personalausweis ist wichtig
  • Einen Termin mit der Zulassungsstelle vereinbaren
  • Ablauf – So läuft die Zulassung ab
  • Kosten & Gebühren
  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Ein paar Tipps zur Kfz Zulassung
  • Durch eine korrekte Kfz Zulassung Steuern sparen
    • Anmeldung als LKW
    • H-Kennzeichen
    • Grünes Kennzeichen
  • Fazit
Für die Kfz Zulassung müssen einige schriftliche Dokumente vorhanden sein. Zunächst benötigt der Fahrzeughalter einen Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. In früheren Zeiten wurde vom Versicherungsunternehmen eine sogenannte Doppelkarte ausgestellt. Das ist inzwischen aber nicht mehr üblich. Mittlerweile gibt es einen elektronischen Nachweis. Dieser besteht aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben.

Wie bekommt der Fahrzeughalter die Doppelkarte?

Jeder, der ein Fahrzeug zulassen möchte, ist im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2, der früher als Fahrzeugbrief bekannt war. Darin ist eine sogenannte Schlüsselnummer zu sehen. Jedes Fahrzeugmodell hat eine solche Schlüsselnummer. Anhand dieser Schlüsselnummer erkennt der Fachmann, um welche Marke und um welchen Typ es sich bei dem Fahrzeug handelt.

Nachdem sich der Fahrzeugbesitzer ein geeignetes Versicherungsunternehmen ausgesucht hat, braucht er nur diese Schlüsselnummer mitzuteilen. Bei einigen Versicherungen reicht ein Anruf oder eine E-Mail aus, um einen elektronischen Versicherungsnachweis zu bekommen. Dieser Code ist auf jeden Fall für die Kfz Zulassung erforderlich.

Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)

Grundsätzlich werden nur Fahrzeuge zugelassen, die auch noch TÜV haben. Als Nachweis gilt der letzte Bericht von einer Hauptuntersuchung. Mitunter wird dem Fahrzeugkäufer auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt. Das ist der ehemalige Fahrzeugschein, der stets mitgeführt werden muss. Bei jeder Hauptuntersuchung wird diese Bescheinigung mit einem Stempel versehen, auf dem das Datum der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei einer anderen anerkannten Untersuchungsstelle steht. Auch dieser Strempel reicht als Nachweis.

Der Personalausweis ist wichtig

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, muss bei der Zulassungsstelle einen gültigen Ausweis vorlegen. Der Personalausweis darf also noch nicht abgelaufen sein. Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich die Kfz-Zulassungsstelle aufsucht. Er kann auch eine andere Person beauftragen. In solch einem Fall muss dieser Person aber eine Vollmacht zur Zulassung des Fahrzeugs ausgestellt werden. Die Person, die ein Auto für jemand anderes zulassen möchte, muss aber auf jeden Fall den Personalausweis des Fahrzeughalters vorlegen.

Im Laufe des Vorgangs wird auch nach einer Bankverbindung gefragt. Es ist üblich bei der Zulassungsstelle gleich eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt zu unterschreiben. Die unterschriebene Einzugsermächtigung wird von der Kfz-Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt zieht dann daraufhin die fällige Kfz-Steuer für das Fahrzeug ein. Bei Nutzfahrzeugen ist nicht das Finanzamt, sondern das Hauptzollamt zuständig.

Folgende Dokumente sind also unbedingt erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Aktuelle Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • Elektronischer Versicherungsnachweis
  • Personalausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht des Fahrzeughalters

Einen Termin mit der Zulassungsstelle vereinbaren

Es gibt viele Kfz-Zulassungsstellen, bei denen kein Termin benötigt wird. Dort kann jeder einfach hingehen und zieht eine Nummer. Irgendwann wird diese Nummer dann aufgerufen. Das kann mitunter aber mehrere Stunden dauern. Deshalb ist es auf jeden Fall besser, einen Termin zu vereinbaren. Das gelingt entweder telefonisch oder über das Internet. Jeder, der einen Termin vereinbart hat, kommt dann auch an die Reihe. Wer keinen Termin hat, muss meistens lange warten.

Ablauf – So läuft die Zulassung ab

Auch derjenige, der einen Termin hat, muss warten, bis er aufgerufen wird. Es werden in der Regel ebenfalls Nummern vergeben. An den Anzeigentafeln steht dann die Nummer meistens in Kombination mit einem T. Das T ist die Abkürzung für Termin. Direkt im Büro der Zulassungsstelle braucht der Fahrzeughalter dann nur sagen, dass er ein Fahrzeug zulassen möchte. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle nimmt dann die Daten aus der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die Personendaten auf. Zudem gibt er an einem PC den Code der Versicherung ein. Bevor es dann weitergeht, muss eine Gebühr entrichtet werden. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle stellt eine Karte aus.

Mit dieser Karte geht der Fahrzeughalter zu dem Geldautomaten, der sich ebenfalls im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle befindet. Dort steckt er die Karte in den dafür vorgesehenen Slot. Auf einem Display erscheint dann der zu zahlende Betrag. Dieser wird in den Geldautomaten eingezahlt. Anschließend folgt die Ausgabe der Einzahlungsquittung.

Mit diesem Beleg muss dann nochmals das Büro aufgesucht werden. Dann stellt der dortige Mitarbeiter die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus. Mit dieser Bescheinigung kann dann der Schildermacher aufgesucht werden. Er fertigt die Kennzeichen für das Fahrzeug an. Mit den fertigen Kennzeichen muss dann noch ein anderer Raum in der Kfz-Zulassungsstelle aufgesucht werden. Dort werden der Zulassungsstempel sowie die TÜV-Plakette auf das hintere Kennzeichen geklebt. Damit ist die Zulassung abgeschlossen.

Den Ablauf der Zulassung in Kurzform:

  1. Termin vereinbaren oder Zulassungsstelle aufsuchen und warten
  2. Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 2 und TÜV-Bericht vorlegen
  3. Gebühren entrichten und Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekommen
  4. Vom Schildermachen Kennzeichen holen und in der Zulassungsstelle stempeln lassen

Kosten & Gebühren

Eine erstmalige Zulassung eines Neuwagens kostet im Jahre 2018 etwa 26 Euro. Diese Gebühr muss auch bezahlt werden, wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet und vom Eigentümer wieder angemeldet wird. In den meisten Fällen findet aber auch ein Halterwechsel statt. Das ist beispielsweise beim Kauf eines Gebrauchtwagens der Fall. Dann fällt eine Gebühr von 29 Euro an. Die Gebühren sind aber nicht überall gleich. Nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich die Gebühren für die Kfz Zulassung, sondern auch in den Kreisen. Deshalb sind die oben genannten Preise nur als grobe Richtwerte zu werten.

Dazu kommen dann auch noch die Kosten für neue Kennzeichen. Auch in diesem Bereich sind die Kosten sehr unterschiedlich. Schildermachen können ihre Preise selbst festlegen. Einige berechnen weniger als zehn Euro pro Kennzeichen. Es gibt aber auch Schildermacher, die mehr als 20 Euro pro Kennzeichen berechnen. Bei zahlreichen Kfz-Zulassungsstellen siedeln sich Schildermacher an. Das ist für jeden, der ein Fahrzeug zulassen möchte immer sehr praktisch. In der Regel sind dort aber die höchsten Preise für die Kennzeichen zu bezahlen. Daher lohnt es sich in den meisten Fällen, sich im Voraus darüber zu informieren, wo es Schildermacher gibt und welche Preise sie verlangen.

Wunschkennzeichen reservieren

Es gibt immer mehr Fahrzeugbesitzer, die gerne ihre Initialen auf dem Kennzeichen haben möchten. Daher bieten fast alle Zulassungsstellen an, ein Wunschkennzeichen zu wählen. Dieses kann direkt im Verlauf der Zulassung gewählt werden. Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle prüfen dann, ob die gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination noch frei ist. Jedes Kennzeichen wird nur ein einziges Mal vergeben. Ist das Wunschkennzeichen schon an einen anderen Fahrzeugbesitzer vergeben, kann es natürlich nicht nochmal vergeben werden.

In fast allen Regionen in Deutschland können Wunschkennzeichen auch schon im Voraus online reserviert werden. Ein Kennzeichen zu reservieren, ist zunächst kostenlos. Es wird für eine bestimmte Zeit reserviert und dann wieder freigestellt. Wird das Fahrzeug jedoch zeitnah zugelassen, kann das reservierte Kennzeichen genutzt werden. Aber erst dann fällt die Reservierungsgebühr an. Diese beträgt etwa zwölf Euro.

Ein paar Tipps zur Kfz Zulassung

Bei der Kennzeichenreservierung nicht auf dubiose Anbieter im Internet reinfallen. Es gibt zahlreiche Anbieter, die mit günstigen Wunschkennzeichen werben. Diese Anbieter überprüfen jedoch nicht, ob das Kennzeichen überhaupt verfügbar ist. Zum Reservieren des gewünschten Kennzeichens immer auf die Internetseiten des Landkreises oder der Stadtverwaltung gehen. Dort sind meistens die entsprechenden Links zur Kennzeichenreservierung zu finden.

Ist das Kennzeichen reserviert, kann es natürlich auch im Internet bestellt werden. Dort sind manchmal günstigere Angebote zu finden als bei den Schildermachern vor Ort. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Kennzeichen auch die genormten Größen aufweisen. Die auf dieser Weise erworbenen Kennzeichen können dann selbstverständlich mit zur Zulassungsstelle genommen werden, um sie dort abstempeln zu lassen.

Durch eine korrekte Kfz Zulassung Steuern sparen

Unsere Steuerspartipps für die Zulassungsstelle.

Anmeldung als LKW

Bei einigen Fahrzeugmodellen besteht die Möglichkeit, sie von einem Pkw zu einem Lkw umschreiben zu lassen. Das wird dann aber auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vermerkt. Diese Möglichkeit ist immer dann interessant, wenn es sich um ein Fahrzeug mit einem älteren Dieselmotor handelt. Für ein älteres Dieselfahrzeug, das als Lkw zugelassen wird, sind in der Regel geringere Kfz-Steuern zu bezahlen als für einen Pkw. Um ein Fahrzeug als Lkw umschreiben zu lassen, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden. Es dürfen nur zwei Sitze vorhanden sein. Zudem dürfen sich im hinteren Ladebereich keine seitlichen Scheiben befinden.

H-Kennzeichen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein sogenanntes H-Kennzeichen zu wählen. Dieses können aber nur Fahrzeuge bekommen, die mindestens 30 Jahre alt sind und somit als Oldtimer gelten.

Grünes Kennzeichen

Dann gibt es auch noch Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen. Für diese Fahrzeuge müssen überhaupt keine Steuern mehr bezahlt werden. Es bekommen aber nur diese Fahrzeuge grüne Kennzeichen:

  • Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
  • Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen
  • Schaustellerfahrzeuge
  • Zweckgebundene Fahrzeuge

Um ein grünes Kennzeichen zu bekommen, ist der Kfz-Zulassungsstelle unbedingt eine Bescheinigung vom Finanzamt vorzulegen. Liegt eine entsprechende Bescheinigung nicht vor, darf die Zulassungsstelle dem Fahrzeughalter kein grünes Kennzeichen aushändigen.

Wer sein Fahrzeug nur einige Monate im Jahr benutzt, kann sich auch für ein Saisonkennzeichen entscheiden. Auf dem Kennzeichen befindet sich dann ein Aufdruck mit dem Zeitraum, in dem die Zulassung gilt. Außerhalb dieses Zeitraums darf nicht gefahren werden. Ein Saisonkennzeichen hat den Vorteil, dass die wiederholten An- und Abmeldungen bei der Zulassungsstelle entfallen.

Fazit

Es gibt also sehr viele Dinge, die bei der Kfz Zulassung zu beachten sind. Besonders wichtig ist jedoch, dass alle erforderlichen Dokumente mitgenommen werden. Dann klappt es mit der Zulassung und mit dem angemeldeten Fahrzeug dürfen öffentliche Straßen befahren werden.

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